AGB's
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
1. Vertragsgegenstand
Der Reise- und Freizeit Service „Cap Companion“ bietet Begleitung, Betreuung und Pflege inklusive individueller Planung, Organisation und Management auf Reisen und bei Freizeitaktionen für Menschen mit speziellen Bedürfnissen aufgrund von Einschränkungen oder Handicaps aller Art. Cap Companion, kurz Cap Com, versteht sich als Planungs- und Organisationshilfe sowie als Begleit-, Betreuungs-, Pflege- und Fahrservice für Freizeitaktionen und individuell geplante Reisen, und nicht als Reiseveranstalter im herkömmlichen Sinne. Der/die Teilnehmer/-in reist in Eigenverantwortung, nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen und dem eigenen Budget entsprechend. Eine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse schließe ich grundsätzlich aus.
Buchungen (Transport, Unterkünfte, Veranstaltungen etc.) werden nur gemeinsam in Absprache und nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Teilnehmer/-innen und mit ihnen bzw. in ihrem Auftrag ausgeführt. Für Stornierungen, Umbuchungen etc. gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Ich biete mit dieser Dienstleistung mein organisatorisches „Reise - Know How“, tatkräftige Unterstützung/Assistenz in Mobilität, Pflege, Freizeitgestaltung und Lebensführung, sowie meinen weltweiten Erfahrungshintergrund als Globetrotterin.
2. Vertragsabschluss
Bei (oftmals kurzfristig geplanten) Freizeitaktionen (z.B. lokaler Ausflug, Spaziergang, Kinobesuch o.ä....) gelten mündliche und auch telefonische Vereinbarungen als Vertragsabschluss
Bei Reisen: schriftlicher oder mündlicher Vertrag mit individueller Reiseplanung nach Offerte und individuellen Betreuungs- und Pflegevereinbarungen, welche im Fragebogen für die Teilnehmenden dargelegt sind
3. Leistungen
Wie bei Vertragsabschluss mündlich oder schriftlich vereinbart.
Vgl. Leistungen und Angebot, Punkt 5 im Kurzkonzept.
Organisatorisches Reise Know How, Planung und Durchführung von Reisen und Freizeitaktionen
Tatkräftige Unterstützung bei Mobilität und Pflege
Planung, Organisation und Durchführung der Freizeitprogramme
Förderung von selbständiger Lebensführung
bei Miete von ganzen Ferienwohnungen: Haushalt und Vorbereitung der Mahlzeiten
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Planung und Organisation
Für Planung und Organisation wird eine Aufwandsentschädigung berechnet, plus die anfallenden Kosten für Telefonate, Internet, Überweisungen usw.
4.2 Kosten für Reise, Freizeitaktivitäten und Verpflegung
Die Kosten für Reise und Verpflegung bzw. für Freizeitaktionen (Verkehrsmittel, Unterkunft, Essen, Eintritte, Kurtaxen, Impfungen, Reiserücktritts- und Krankenversicherungen usw. ...) der Teilnehmenden sowie der Organisatorin/Begleitperson liegen bei den Reiseteilnehmer/-innen.
Bei langfristig im vorab gebuchten Reiseaktionen werden die gesamten Reisekosten für Flug und Unterkunft sowie die vereinbarte Tagesbetreuungs-, Plege oder Assistenzpauschale im voraus beglichen. Die genaue Abrechnung des täglich kalkulierten Budgets für Mahlzeiten und Freizeitgestaltung erfolgt im Anschluss der Reise.
Bei Individual-Abenteuerreisen zahlt die Teilnehmerin / der Teilnehmer die anfallenden Kosten für sich und Betreuer/in fortwährend. Die anfallenden Kosten bestimmen Sie je nach Budget, gewählter Hotel- oder Transportkategorie fortlaufend und individuell selbst. Der Flugpreis ins Zielland sowie die Aufwandsentschädigung für Betreuung, Assistenz oder Pflege wird im voraus beglichen.
Bei Freizeitaktionen .
4.3 Begleitung, Betreuung und Pflege
Für Begleitung, Betreuung, Assistenz oder Pflege wird eine Pauschale pro Freizeitaktion (Nachmittag/Abend) bzw. auf Reisen pro Tag vereinbart.
A Freizeitaktionen
EinzelteilnehmerIn: 35,- CHF / Stunde bzw. max 350,- / Tag
Kleingruppe: nach Absprache
B Reisen
EinzelteilnehmerIn: 190,- bis 350,- SFr pro Tag, ja nach Pflege oder Betreuungsaufwand
Kleingruppe: 250,- bis 400,- SFr pro Tag, nach Absprache und individueller Vereinbarung
C Fahrservice
Im Mietwagen (hier gelten die Vertragsbedingungen der Leihfirma)
Mit eigenem Fahrzeug: 70 Rappen pro Kilometer
5. Vertragsänderungen
nach Absprache
6. Annulationen
Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer. Eine Annulationsversicherung wird dringend empfohlen.
7. Haftung
allgemein
bei Personenschäden/Unfälle/Erkrankungen
bei Sachschäden
Ich schließe jegliche Haftung für allfällige unvorhersehbare, ungeplante Ereignisse aus.
Die Teilnehmenden sind für den Abschluss von Reisekranken- oder Unfallversicherungen sowie für Diebstahl-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherungen selber verantwortlich.
Eigene Verantwortung
Die Verantwortung für die Reise/Freizeitaktion liegt bei körperbehinderten, mündigen Teilnehmenden voll und ganz bei den Teilnehmenden. Ich biete mit dieser Dienstleistung lediglich tatkräftige Unterstützung in Organisation und Planung, Assistenz in Mobilität, Betreuung und Pflege sowie meinen weltweiten Erfahrungshintergrund als Traveller und Globetrotterin. Bei verbeistandeteten Teilnehmenden mit kognitiven Einschränkungen wird der Betreuungsauftrag mit dem/der BeistandIn individuell vereinbart.